Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der AIT Group (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
Alle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie den darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen und Spezifikationen. Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Entwicklungs- und Implementierungsleistungen im Bereich künstlicher Intelligenz, Automatisierung und Digitalisierung.
Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Änderungswünsche des Auftraggebers eine angemessene zusätzliche Vergütung zu verlangen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Er benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, alle im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die für die Leistungserbringung erforderliche technische Infrastruktur vorhanden und funktionsfähig ist. Verzögerungen, die auf einer Verletzung von Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Auftragnehmer ist bei längerfristigen Projekten berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
6. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung das nicht-ausschliessliche, zeitlich unbefristete Recht zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnisse für eigene Geschäftszwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Vorbestehende Rechte des Auftragnehmers, insbesondere an Methoden, Werkzeugen, Bibliotheken und wiederverwendbaren Komponenten, verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält hieran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung der Arbeitsergebnisse.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schliessen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäss den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Der Auftragnehmer setzt technische und organisatorische Massnahmen um, die dem Stand der Technik entsprechen und einen angemessenen Schutz der verarbeiteten Daten gewährleisten.
8. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen. Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist nachgebessert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme der Leistung. Bei Beratungsleistungen beginnt die Frist mit der Erbringung der jeweiligen Leistung.
Die Gewährleistung entfällt bei Mängeln, die auf unsachgemässer Nutzung, eigenmächtigen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte oder auf nicht vom Auftragnehmer zu verantwortenden äusseren Einflüssen beruhen.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Die Haftung ist in diesem Fall auf das Doppelte der vereinbarten Vergütung, maximal jedoch auf CHF 100'000, begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt oder wenn über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
11. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn und soweit diese auf Umstände zurückzuführen ist, die ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streik, behördliche Massnahmen oder Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht des Fürstentums Liechtenstein unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Vaduz, Liechtenstein. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen.
Haftungsausschluss
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